Wussten Sie schon? Ernten im öffentlichen Raum ist häufig erlaubt

Ernten im öffentlichen Raum häufig erlaubt
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Verbraucherzentrale NRW. Ob Heidelbeeren oder Stachelbeeren, Äpfel oder Birnen: Viele heimische Obstsorten haben gerade Saison und wachsen in öffentlichen Parkanlagen, Wäldern oder am Straßenrand. Wem beim Anblick des frischen Obstes das Wasser im Mund zusammenläuft, kann die Früchte in der Regel bedenkenlos ernten. Denn frei zugängliches Obst auf öffentlichem Grund darf für den eigenen Bedarf gepflückt werden. Das ist im Bundesnaturschutzgesetzt festgeschrieben. Vorab sollte man sicherstellen, dass tatsächlich keine Eigentumsrechte verletzt werden. Manchmal sind die Bäume auch verpachtet oder die Ernte ist der Person versprochen, der sie gestiftet hat oder sie pflegt. Das kann im Zweifelsfall beim örtlichen Grünflächenamt erfragt werden. Auch in Naturschutzgebieten sollte selbstverständlich nicht gepflückt werden. Eine gute Orientierung bietet die Internetplattform www.mundraub.org, auf der zahlreiche Standorte von frei zugänglichen Obstbäumen, Sträuchern oder Wildkräutern kartiert sind.

Gesundheitliche Bedenken vor dem Verzehr des selbst gepflückten Obstes aus öffentlichem Raum sind zumeist unbegründet. Stadtobst hat keine höhere Schwermetallbelastung als das Obst aus unseren Supermärkten. Bei Kräutern und Beeren ist es jedoch besser, wenn sie mindestens zehn Meter abseits des Stadtverkehrs wachsen. Grundsätzlich sollte man alle selbst gepflückten Früchte vor dem Verzehr gründlich waschen und auf Schimmel und Madenbefall überprüfen.

Weitere Informationen und Links:

Bundesweite Ernteaktion „Gelbes Band“ im Rahmen der Aktionswoche „Deutschland rettet Lebensmittel“: www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/ernteaktion-gelbes-band.html
Informationen zum gemeinsames Gärtnern und Selbsternten: www.mehrwert.nrw/regional-klimafreundlich/selbst-anbauen-ernten