Köln (ots). Jetzt wird es Pflicht: Auch private Pkw-Fahrer müssen in Deutschland ab dem 1. Juli eine Warnweste im Auto mitführen. Das beschloss jetzt der Bundesrat. „Aus Gründen der Verkehrssicherheit haben wir als TÜV Rheinland schon immer dafür plädiert, freiwillig mindestens eine, besser jedoch für jeden Insassen eine Warnweste dabeizuhaben und diese bei einer Panne oder einem Unfall anzulegen. Damit sind Fahrer und Beifahrer auf der sicheren Seite“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland.
Weste: griffbereit im Auto
In vielen europäischen Ländern herrscht bereits eine Westenpflicht. Doch die einzelnen Bestimmungen unterscheiden sich. Wer beispielsweise bei einer Panne in Belgien, Italien, Luxemburg, Slowenien, Spanien und Ungarn das Fahrzeug verlässt, muss eine Weste tragen. In Frankreich, Kroatien, Norwegen, Österreich, Portugal und der Slowakei muss die Weste sogar stets im Auto sein und im Bedarfsfall natürlich auch getragen werden. Bei Missachtung drohen mitunter drastische Strafen.
„Die Weste sollte stets griffbereit sein und deshalb am besten im Fahrerraum deponiert werden – etwa in den Sitztaschen, unter den Vordersitzen, im Handschuhfach oder den Türablagen. So steigen die Insassen schon mit einer Weste bekleidet aus dem Auto“, betont TÜV Rheinland-Experte Hans-Ulrich Sander. Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen rot, gelb oder orangefarben sein und das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen. Sie sind an allen TÜV Rheinland-Prüfstellen in ganz Deutschland für 3,20 Euro erhältlich.