Stadt Minden ist gut aufgestellt

Ab dem 1. August 2013 gibt es für einjährige Kinder einen Rechtsanspruch auf die Betreuung in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege. In der Stadt Minden stehen dazu ab dem neuen Kindergartenjahr 464 Plätze in Kindertageseinrichtungen und bis zu 220 Plätze in der Kindertagespflege zur Verfügung. Damit wird für 22,5 Prozent der Kinder, die noch keine drei Jahre alt sind, ein Platz in einem Kindergarten angeboten.


Weitere 10,7 Prozent dieser Altersgruppe können alternativ bei einer Kindertagespflegeperson betreut werden. „Die Stadt Minden hat sich zum Ziel gesetzt, auch die ganz Kleinen ideal zu fördern und ihnen eine optimale Kinderbetreuung zu bieten“, sagt Jugendamtsleiter Rainer Mohnfeld. Der Ausbau der entsprechenden Plätze habe für die Stadt Minden einen großen Aufwand und erhebliche Investitionen bedeutet.

Zum Beginn des anstehenden Kindergartenjahres haben wir eine Punktlandung geschafft“, erklärte Wolfgang Uske, der bei der Stadt Minden unter anderem für die Kita-Bedarfsplanung zuständig ist. „Allen bislang angemeldeten Kindern kann auch ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden“, so Uske weiter.

 

Die Entscheidung, ihr Kind/ihre Kinder schon recht früh in eine Betreuung zu geben, obliege letztendlich selbstverständlich den Eltern, die individuell entscheiden müssen. Mohnfeld weist aber darauf hin, dass die in Minden vorhandene Kindertagesbetreuung einen guten Service bietet und echte Chancen eröffnet, die Kinder schon früh optimal zu fördern: „Die persönliche Entwicklung der Kinder hat dabei die höchste Priorität.“

 

Berufstätige Eltern, die bislang häufig auf Großeltern, Verwandte oder Nachbarn angewiesen waren, können jetzt die Betreuung nutzen, wenn ihre Kinder mindestens ein Jahr alt sind, ergänzt Uske. Die Familien bekommen ab August die Chance das Nebeneinander von Familie und Beruf besser zu managen.

 

Wer sich über das Angebot von U3-Plätzen in Minden informieren möchte, kann sich hierzu im Jugendamt an Stefanie Kröger, Telefon 0571 / 89241, E-Mail s.kroeger@minden.de wenden.

 

Bildquellennachweis: Landesjugendamt NRW