Hannover. Personal-, Bildungs-, Jugend- und Familiendezernentin Rita Maria Rzyski hat heute (19. Juni) die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Landeshauptstadt Hannover (SEP) vorgestellt.
Der SEP nennt die Bestandszahlen für das Schuljahr 2018/19 und schreibt die Prognosen zur Schulentwicklung für die kommenden Jahre fort. Dabei findet das im letztjährigen Schulplan vorgestellte, verbesserte Prognoseverfahren zum zweiten Mal Anwendung.
Auf dieser Basis zeigt der kommunale SEP 2019 Perspektiven für die kommenden Schuljahre auf und stellt diese differenziert für jede Schulform, alle Schulangebote in einem Stadtbezirk und für jeden einzelnen Schulstandort dar.
Zahl der Schüler*innen steigt
Die Landeshauptstadt Hannover als Schulträgerin hat weiterhin mit hohen Schüler*innenzahlen zu rechnen. Dies gilt nicht nur für den Grundschulbereich, sondern schlägt sich auch bei den weiterführenden Schulen deutlich nieder.
Daher ist dem Bereich der weiterführenden Schulen im Schulentwicklungsplan 2019 ein ausführliches Kapitel zu den dringend erforderlichen Maßnahmen und Perspektiven zur Schulplatzversorgung gewidmet.
Der Kommunale Schulentwicklungsplan 2019 legt in diesem Zusammenhang einen weiteren Fokus auf das Problem der hohen Anzahl von Schulformwechsler*innen, die jahrgangsspezifisch zu zusätzlichen Engpässen in der Schulplatzversorgung – insbesondere bei den Oberschulen – führt.
„Wie bereits in den vorausgegangenen Schulentwicklungsplänen dargestellt, sind jetzt und in den kommenden Jahren erhebliche planerische, logistische und finanzielle Anstrengungen erforderlich, um dem weiter anhaltenden Anstieg der Schüler*innenzahlen gerecht zu werden. Hinzu kommen die weiter bestehenden Anforderungen aus dem Ausbau der Gymnasien zu G9, der Umsetzung der Inklusion, dem weiteren Ausbau der Ganztagsangebote sowie der nachhaltigen Sanierung von Schulen“, so Rzyski.
Dies vorausgeschickt, lassen sich folgende „Kernaussagen“ zum aktuellen kommunalen SEP 2019 treffen:
Grundschulen:
Für die Landeshauptstadt Hannover deuten sowohl die Entwicklung der Anzahl der Einwohner*innen im Stadtgebiet als auch die Bevölkerungsprognose weiterhin auf einen Anstieg der Kinder im Grundschulalter (Sechs- bis Neunjährigen) hin. Bis zum Schuljahr 2023/24 ist im Grundschulbereich mit einem Zuwachs von 12,3 Prozent zu rechnen. Dieser Zuwachs resultiert neben der dynamischen Bevölkerungsentwicklung und der Zuwanderung geflüchteter Familien auch aus der prognostischen Berücksichtigung der Doppelzählung von Schüler*innen aufgrund eines Bedarfes an sonderpädagogischer Unterstützung.
Im Schuljahr 2018/19 stehen im Stadtgebiet Hannover in städtischer Trägerschaft 60 Grundschulen sowie der Primarbereich der Schule mit besonderem pädagogischen Profil (SbpP) Südstadtschule, der SbpP Glockseeschule sowie der Primarbereich der IGS Roderbruch mit einer maximalen Aufnahmekapazität von rund 20.900 Schüler*innen zur Verfügung. Rechnerisch reichen die Schulplätze im Grundschulbereich aus, um das wachsende Aufkommen der Kinder in den kommenden Jahren aufzufangen.
Das Aufkommen an Schüler*innen verteilt sich jedoch nicht gleichmäßig über das Stadtgebiet und die einzelnen Grundschulstandorte. An einigen Grundschulstandorten führt die ungleichmäßige Auslastung auch zu räumlichen Engpässen, die nicht durch eine Änderung der Schulbezirksgrenzen ausgeglichen werden können. Für eine kurz- bis mittelfristige Entlastung wurden an diesen Standorten mobile Raumeinheiten bereitgestellt.
Im Hinblick auf den zu erwartenden Anstieg der Anzahl der Schüler*innen plant die Verwaltung die Gründung von zusätzlichen Grundschulen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode. Auf einzelne standortbezogene Fehlbedarfe wird mit dem Ausbau von Zügigkeiten im Zusammenhang mit einer Sanierung oder einem Ausbau zur Ganztagsschule reagiert. Aufgrund des erforderlichen zeitlichen Vorlaufs dieser Maßnahmen wird eine Entlastung erst in einigen Jahren zu verzeichnen sein.
Weiterführende Schulen:
Mit der Fortschreibung des kommunalen SEP hat die Schulverwaltung im Juni 2018 Perspektiven zur Weiterentwicklung der Schullandschaft aufgezeigt. Maßgebliche Grundlage dafür waren verbesserte Prognoseverfahren, die eine genauere Analyse der in den einzelnen Schulformen sowie Jahrgängen entstehenden Schulplatzbedarfe ermöglicht haben.
In der Folge wurde die Einrichtung eines 18. Gymnasiums beschlossen (Drucksachen 1312/2018 und 2189/2018 N1), das zum Schuljahr 2023/24 den Betrieb aufnehmen soll und der hohen elterlichen Nachfrage nach gymnasialen Schulplätzen Rechnung trägt.
Die derzeitige Situation im Sekundarbereich I ist gekennzeichnet durch einen bereits vorhandenen und prognostisch weiterhin bestehenden Engpass bei der Schulplatzversorgung. Dabei ist neben der grundsätzlich steigenden Zahl von Schüler*innen festzustellen, dass die hohe Zahl von Schulformwechseln zu einer asymmetrischen Verteilung der Bedarfe im Verlauf der Sekundarstufe I führt.
Vor dem Hintergrund der prognostisch zu erwartenden und aktuell schon vorhandenen Fehlbedarfe müssen daher weitere zusätzliche Schulplätze geschaffen werden.
Aus schulplanerischer Sicht sollten beim Ausbau integrierte Schulformen – und dabei insbesondere die Integrierten Gesamtschulen (IGS) – eine zentrale Rolle bei der Bewältigung der Engpässe bei der Schulplatzversorgung spielen. Die Schulform IGS zeichnet sich dadurch aus, dass sie grundsätzlich alle drei Bildungsgänge anbietet. Da Veränderungen im Leistungsniveau durch Binnendifferenzierung aufgefangen werden, sind die an Integrierten Gesamtschulen vorgehaltenen Schulplätze nur in geringem Maße von Wechseldynamiken betroffen.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die notwendigen neuen Schulplätze vorrangig an der Schulform IGS zu schaffen. Aus schulplanerischer Sicht sollten daher kurzfristig Planungen für den Neubau einer zwölften Integrierten Gesamtschule mit fünf oder sechs Zügen im Sekundarbereich I eingeleitet werden. Die Schaffung einer vierzügigen Sekundarstufe II sollte bei der Planung als bauliche Option mitberücksichtigt werden.
Darüber hinaus ist seitens der Schulverwaltung beabsichtigt, die bislang zweizügige Oberschule Pestalozzischule im Zuge baulicher Maßnahmen um einen Zug zu erweitern. Eine entsprechende Machbarkeitsstudie ist in Arbeit.
Die IGS Büssingweg wurde, ebenso wie die IGS Bothfeld, bei der Einrichtung alsfünfzügig beschlossen (Drucksache 2174/2009 – IGS Büssingweg und Drucksache 1808/2012 – IGS Bothfeld), aufgrund der baulichen Rahmenbedingungen werden beide bislang jedoch nur vierzügig geführt. Hier ist beabsichtigt, die Schulen im Zuge der Baumaßnahmen zu einer dauerhaften Fünfzügigkeit im Sekundarbereich I zu erweitern.
Als Schwerpunktthema des kommunalen SEP 2019 wird der Schulformwechsel in den einzelnen Jahrgangsstufen und zwischen den verschiedenen Schulformen ausführlich betrachtet und analysiert und es werden Vorschläge unterbreitet, wie die hohe Anzahl von Schulformwechseln reduziert werden kann.
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