Die Verbraucherzentrale NRW zeigt, wie sich der Entlastungsbetrag für Gaskund:innen für Dezember 2022 berechnen lässt. Bei Haushalten mit Gasheizung übernimmt der Staat für Dezember 2022 die monatliche Zahlung. Dies gilt für private Haushalte und kleine bis mittlere Unternehmen. „Die Entlastung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
Zunächst wird der Dezemberabschlag erlassen, mit der Jahresrechnung wird aber nochmal genau nachgerechnet“, erklärt Michaela Prelle, Energieberaterin der Verbraucherzentrale NRW im Kreis Minden-Lübbecke. „Mit unserem Online-Rechner sehen Verbraucher:innen schon jetzt, wie hoch ihre tatsächliche Entlastung sein wird.“ Dazu gibt die Verbraucherzentrale NRW weitere Tipps, was private Haushalte jetzt zusätzlich zur DezemberEntlastung bei Gas wissen sollten.
Was müssen Verbraucher:innen bei der Nutzung des interaktiven Online-Rechners beachten?
Möchten Verbraucher:innen wissen, wie ihre persönliche DezemberEntlastung beim Gasabschlag ausfällt, müssen sie nur ihre letzte Jahresabrechnung bereithalten und ihren aktuellen Bruttopreis je Kilowattstunde für Dezember 2022 kennen. Falls Mieter:innen die aktuellen Bruttopreis nicht wissen, können sie diesen bei ihrem Vermieter oder ihrer Vermieterin in Erfahrung bringen. Die Entlastung berechnet sich aus den aktuellen Dezemberpreisen multipliziert mit einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Versorger im September 2022 für den Haushalt prognostiziert hatte. Zusätzlich bekommt man den anteiligen Grundpreis für Dezember erstattet.
Worauf sollten Verbraucher:innen bei der Dezember-Entlastung noch achten?
Erfolgt die monatliche Zahlung des Gasabschlags per Einzugsermächtigung, bucht der Energieversorger den Betrag nicht ab oder überweist den gleichen Beitrag. Verbraucher:innen sollten jetzt kontrollieren, ob die Abbuchung für Dezember tatsächlich ausgesetzt wurde oder ob sie eine Gutschrift vom Anbieter erhalten haben. Ist der Energieversorger nicht tätig geworden, ist dieser schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen. Verbraucher:innen, die per Dauerauftrag oder per monatlicher Überweisung ihren Gasabschlag zahlen, müssen die Zahlung für Dezember nicht vornehmen. Wenn Sie dennoch überweisen, bekommen sie die Entlastung mit der Jahresrechnung im kommenden Jahr gutgeschrieben. Mieter:innen ohne eigenen Gasliefervertrag erhalten die Entlastung in der Regel erst mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung. In Ausnahmefällen kann aber auch schon eine Entlastung im Dezember erfolgen.
Warum wird die aktuelle Dezember-Entlastung bei Gas in bestimmten Fällen nicht dem rechnerisch korrekten Abschlag entsprechen?
Die Übernahme des diesjährigen Dezemberabschlags ist eine kurzfristige staatliche Maßnahme in der Energiekrise. Die Berechnung des korrekten Entlastungsbetrags erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, so dass Energieversorger erst mit der nächsten Jahresrechnung den genauen Entlastungsbeitrag für den Dezember 2022 ermitteln. Ist der aktuelle Dezember-Abschlag zu hoch bemessen und die tatsächliche Entlastung ist geringer, müssen Verbraucher:innen eventuell nachzahlen. Ist der derzeitige Monatsabschlag für Gas zu niedrig angesetzt, wird der Anbieter bei der nächsten Jahresrechnung entsprechend ein Guthaben auszahlen.
Online-Rechner und weitere Informationen:
Online-Rechner „Dezember-Entlastung Gas“: www.verbraucherzentrale.nrw/node/79300
FAQ-Internettext zum Dezemberabschlag und zu den Energiepreisbremsen: www.verbraucherzentrale.nrw/node/76138
Ausführliche Informationen und Beratungsangebote zur Energiekrise finden sich hier: www.verbraucherzentrale.de/node/79061