Neues Verpackungsgesetz: wertvolle Stoffe voneinander trennen und wiederverwenden

Wertvolle Stoffe voneinander trennen und wiederverwenden
Verpackungen sind kein Müll. Wertvolle Stoffe voneinander trennen und wiederverwenden

Kartons, Marmeladengläser und Weinflaschen, Konservendosen und Plastikbehälter für Eis: Weil sie aus wertvollen Rohstoffen bestehen, sind Verpackungen aus diesen Materialien kein Abfall, sondern können recycelt und wiederverwendet werden. Um diesen Verwertungskreislauf stärker in Gang zu bringen und am Laufen zu halten, ist seit dem 1. Januar 2019 das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Deutlich mehr Verpackungen müssen nun recycelt werden. Bei Kunststoffverpackungen etwa ist festgelegt, dass fast 60 Prozent wieder zu neuen Materialien verarbeitet werden müssen, statt bislang 36 Prozent. “In den nächsten drei Jahren sollen zwei von drei Kunstverpackungen wieder aufbereitet und neu eingesetzt werden. Die Verpackungsindustrie darf zudem nur solche Umhüllungen auf den Markt bringen, die nach Gebrauch aufbereitet und zu neuen Produkten oder Verpackungen verarbeitet werden können“, erklären Cornelia Franke-Röthemeyer, Anke Schiermeyer und Pina Rennegarbe von der Umweltberatung der Verbraucherzentrale in Minden. Aber nur was richtig getrennt wurde, wird auch recycelt. Für die richtige Trennhilfe sorgen einige Tipps der Umweltberatung der Verbraucherzentrale NRW:

Alle guten Dinge zum Verpackungs-Trennen sind drei:

Glas gehört in die Container, Papier in die Papiertonne und alle anderen Verpackungen dürfen in den gelben Sack. Verpackungen müssen nur löffelrein oder restentleert sein, es muss keine Verpackung ausgespült werden.

Glas:

Hierbei ist die Trennung nach Farben von Weiß- und Braunglas ganz wichtig, damit wieder Glasflaschen und -gläser in gleicher Farbe daraus produziert werden können. Grünglas darf mit anderen Farben gemixt und recycelt werden. Das heißt, blaue oder andere Glasfarben können auch mit in den grünen Container.

Serviceverpackungen:

Gemeint sind hier Coffee-to-go-Becher, Styroporboxen vom Asienimbiss, Käsepapier und mehr. Diese Verpackungen dürfen in den gelben Sack. Brötchentüten – egal ob mit oder ohne Folie – gehören ins Altpapier.

Drei-Komponenten-Behälter:

Joghurtbecher etwa, die aus Kunststoffbecher mit Papiermantel und Aludeckel bestehen, benötigen zur Entsorgung etwas mehr Aufwand, damit alle Materialien komplett wiederverwertet werden können. Der Papiermantel gehört ins Altpapier. Der Aludeckel muss vom Kunststoffbecher gelöst werden. Beide wandern voneinander getrennt in den gelben Sack.

Verbundmaterialien:

Wer bei Papierverpackungen unsicher ist, ob sie aus unterschiedlichen Materialien bestehen, sollte das Material langsam einreißen, dann zeigt sich, ob noch eine Kunststoffschicht auf dem Papier ist. Mit Kunststoff ist die gelbe Tonne die richtige Auffangstation, ansonsten sollte die papierene Umhüllung in die Papiertonne.

Nach der Trennung:

Altglas ist der wichtigste Rohstoff für die Glasindustrie. Glas lässt sich immer wieder zu hundert Prozent recyceln, wenn es richtig sortiert im Altglascontainer landet. Auch Altpapier ist für die deutsche Papierindustrie der wichtigste Rohstoff, das mindestens sechs bis sieben Mal erneut zu Recyclingpapier verarbeitet werden kann. Das spart Holz, Wasser und Chemikalien bei der Produktion. Kunststoffe können, vor allem wenn sie in den Sortieranlagen nach Sorten getrennt werden, zu neuen Produkten oder Verpackungen verarbeitet werden. Dies spart Erdöl ein. Gerade beim Kunststoffrecycling könnten Hersteller durch die Beschränkung auf wenige Kunststoffe dazu beitragen, dass mehr wiederverwertet werden kann und nicht verbrannt wird. Dies trifft sich mit dem Sinn und Zweck des neuen Verpackungsgesetzes.

Wer sich richtig und somit umweltfreundlich von seinen Verpackungen trennen möchte, kann sich hierzu an die Umweltberatung der Verbraucherzentrale für den Kreis Minden-Lübbecke in der Beratungsstelle Minden, Portastraße 9 oder telefonisch unter der Telefonnummer (05 71) 386 379 05 wenden.

Weitere Infos zum Thema gibt es auch im Netz unter: www.verbraucherzentrale.nrw/muelltrennung

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