Berlin. Die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie sorgt mit unbestimmten Rechtsbegriffen für große rechtliche Unsicherheit. Banken wissen nicht mehr, an wen überhaupt noch Kredite vergeben dürfen. Das Nachsehen haben in besonderem Maße junge Familien und Senioren.
Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker sowie die finanzpolitische Sprecherin Antje Tillmann: „Die aktuelle Praxis zeigt, dass einige Banken nach der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie mehreren Altersgruppen die Finanzierung des Eigenheims verwehren. Davon betroffen sind vor allem junge Familien die Eigentum erwerben wollen und Senioren, die ihre Immobilie altersgerecht sanieren möchten – sie sind nach den unklaren gesetzlichen Regelungen überwiegend als „nicht kreditwürdig“ einzustufen. Dies ist weder angemessen, noch von der EU-Richtlinie so bezweckt.
Sowohl betroffene Bürgerinnen und Bürger als auch die Kreditinstitute haben uns die praktischen Probleme im Zusammenhang mit den unklaren Vorgaben für die sogenannte Kreditwürdigkeitsprüfung aufgezeigt. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Hessen haben bereits einen umsetzbaren Gesetzentwurf erarbeitet, der diese Unsicherheit beseitigen würde.
Daher muss Justizminister Maas seinen Presseankündigungen vom Wochenende jetzt Taten folgen lassen und für Rechtssicherheit sorgen.“
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