Mehr als nur Hilfe aus Seenot: 16 Städte „sicherer Hafen“ wollen Hilfsangebote ausweiten

Bild von Oberholster Venita auf Pixabay

Bielefeld (bi). Pläne sind gut, konkrete Maßnahmen besser: Auf Einladung von Oberbürgermeister Pit Clausen trafen sich jetzt die Vertreterinnen und Vertreter von 16 nordrheinwestfälischen Städten, die sich zum „sicheren Hafen“ erklärt hatten, in Bielefeld. Zusammen mit Andreas Bothe, Staatssekretär im zuständigen Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration warfen die Teilnehmer einen kurzen Blick zurück auf die bisher geleistete Flüchtlingsarbeit. Darüber hinaus verständigten sich die Städte auf einen konkreten Maßnahmenkatalog für die weitere Hilfe. „Zusammen mit unseren Partnern Land und Bund müssen wir uns auf tatsächlich umsetzbare Maßnahmen konzentrieren“, sagt Oberbürgermeister Pit Clausen.

Bezog sich die bisher in der Potsdamer Erklärung „sicherer Hafen“ zugesagte Unterstützung auf reine Hilfe aus Seenot, so soll nun auch den Menschen in den Flüchtlingslagern der Mittelmeeranrainerstaaten Hilfe zu Teil werden. „Wir legen den Fokus hierbei auch auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die in den griechischen Camps untergebracht sind. Die humanitäre Lage dort ist katastrophal“, so Oberbürgermeister Clausen.

Die beteiligten Kommunen sollen dabei vor Ort ihre Steuerungsmöglichkeit behalten, um eine breite Akzeptanz in der Lokalpolitik und Bürgerschaft zu erhalten. Die Maßnahmen sollen zeitlich begrenzt werden. Im nächsten Schritt wird nun auf lokaler Ebene über die Arbeitsergebnisse weiter entschieden.

Die Forderungen der Städte „sicherer Hafen“ im Detail:

I.

Die NRW-Kommunen „Sichere Häfen“ bieten zusätzliche Aufnahmeplätze für die hilfsbedürftigsten Personen in prekären humanitären Situationen in Auffanglagern an. Die Angebote werden individuell durch die jeweilige Kommune festgelegt.

Der Bund wird aufgefordert, von Art. 17 Dublin-III-VO verstärkt Gebrauch zu machen und die kumuliert angebotenen Aufnahmeplätze in Anspruch zu nehmen. Dies soll in Form eines Angebotes gegenüber Griechenland passieren. Das Land NRW wird gebeten seine Bereitschaft zu erklären, diese Personen ohne Anrechnung auf die EASY-Quote aufzunehmen.

Die Kommunen erklären sich bereit, die Betroffenen nach Abschluss des Asylverfahrens in Höhe des erklärten Kontingents ohne Anrechnung auf die Aufnahmequote aufzunehmen.

II.

Die NRW-Kommunen „Sichere Häfen“ bieten Aufnahmeplätze für zusätzliche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an. Jede Kommune legt dabei eigene Kontingente fest und sichert die Unterbringung in Einrichtungen auf dem Gebiet der jeweiligen Kommune zu.

Der Bund wird aufgefordert, ein Verfahren zur Übernahme dieser unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nach Deutschland zu schaffen. Die Betroffenen können nach dem Clearingverfahren den Aufnahmejugendämtern der Kommunen zugewiesen werden.

Die Kommunen bitten das Land – auch in seiner Funktion als Kostenträger – um Unterstützung des Vorhabens.

III.

Die NRW-Kommunen werden sich weiterhin austauschen und die Ergebnisse auch in die Bundestreffen einbringen. Es würde begrüßt, wenn weitere Bundesländer vergleichbare Programme verfolgen.

Von weiteren Maßnahmen wird zurzeit abgesehen, können aber bei künftigen Treffen beschlossen werden. Von rein symbolhaften Erklärungen und Vorschlägen distanzieren sich die teilnehmenden Kommunen hierbei bewusst.