Minden. Bodenrichtwertkarte für Bauland und landwirtschaftlicheNutzflächen für die Stadt Minden liegt öffentlich aus. Entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Minden die Bodenrichtwerte für baureifeund für landwirtschaftliche Nutzflächen im Gebiet der Stadt Minden zum Stichtag 01.01.2017 aufgrund der von den Notaren vorgelegten Kaufverträgen zonal ermittelt.
Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für ein Gebiet mit wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Erist bezogen auf den gegenwärtigen Ausbauzustand der vorhandenen Erschließungsanlagen. Bei den Baulandverkäufen für den individuellen Wohnungsbau registrierte der Gutachterausschuss für das Jahr 2016 einen leichten Rückgang der Nachfrage zum Vorjahr 2015.
Die erzielten Preise sind gegenüber dem Vorjahr für voll erschlossene Wohnbauflächen leicht gestiegen. Die Nachfrage richtete sich im Besonderen nach bauträgerfreien Grundstücken in guter und sehr guter stadtnaher Lage. Grundstücke in den Außenbereichen wurden und werden lediglich in einzelnen Fällen (Baulücken) nachgefragt. In dem Teilbereich landwirtschaftliche Nutzflächen war zum Vorjahr eine gesunkene Nachfrage zu verzeichnen, dabei sind die erzielten Preise in diesem Teilbereich stabil gestiegen.
In dem Teilbereich Gewerbe war bei unveränderten Preisen auch eine unveränderte Nachfrage zu verzeichnen.
Im Stadtgebiet von Minden sind zonale Richtwertgebiete für Baulandflächen ausgewiesen.
Es handelt sich hierbei um Gebiete für Wohnbau-, Mischbau- und Gewerbebauflächen.
Die Bodenrichtwerte für baureife Wohnbauflächen in entspr. Richtwertgrundstücksgröße incl. Erschließung (Kanal und Straße) liegen zwischen 60 EURO/m² und 220 EURO/m², je nach Lage im Stadtgebiet.
Im Kernbereich der Innenstadt ergeben sich wesentlich höhere Bodenrichtwerte beginnend mit 150 EURO/m² am Stadtkernrand bis 550 EURO/m² voll erschlossen im Bereich Bäckerstraße und Scharn.
Bei den Gebieten für Gewerbebauflächen liegen die Werte je nach Lage zwischen 25 EURO/m² und 40 EURO/m² incl. Erschließungskosten.
Die Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Acker- und Grünlandflächen werden gemarkungsweise ausgewiesen. Die Werte für Acker liegen zwischen 2,90 EURO/m² und 3,10 EURO/m² mit entsprechender Angabe der durchschnittlichen Bodengüte (Ackerzahl). Der Bodenrichtwert für landwirtschaftliche Grünlandflächen liegt bei 2,10 EUR/m² mit durchschnittlicherBodengüte (Grünlandzahl). Der Bodenrichtwert für Waldflächen (incl. Aufwuchs) beträgt 1,5 EURO/m².
Die auf den Bewertungsstichtag 01.01.2017 bezogenen Richtwerte sind in einer Bodenrichtwertkarte zonal dargestellt. Die Offenlegung erfolgt in der Zeit vom 13.03.2017 – 10.04.2017 in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Rathaus Minden, Kleiner Domhof 17, Zimmer 3.43 (3. Obergeschoss), Geschäftszeiten : Mo. – Fr. : 8:00 – 12:30.
Die amtlichen Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktberichte in NRW sind auch online abrufbar. Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Zusammenarbeit mit dem Geodatenzentrum des Landesvermessungsamtes Nordrhein-Westfalen stellen flächendeckend die Bodenrichtwerte sowie weitere grundstücksbezogene Daten und Grundstücksmarktberichte kostenlos zur Verfügung (http:\\www.boris.nrw.de).
Gegen eine Verwaltungsgebühr kann die Bodenrichtwertkarte und der Grundstücksmarktbericht von der Geschäftsstelle bezogen werden. Weiterhin stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der üblichen Dienstzeiten für mündliche und schriftliche Richtwertauskünftezur Verfügung (Tel. 89-279 und 89-254, Fax 89-776).
Die Informationen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Minden und seiner Geschäftsstelle stehen im Internet unter folgender Adresse zur Verfügung : (http:// www.gars.nrw.de/ga-minden)