Minden. Bei den Baulandverkäufen für den individuellen Wohnungsbau registrierte der Gutachterausschuss für das Jahr 2015 einen leichten Anstieg der Nachfrage zum Vorjahr 2014. Die erzielten Preise sind gegenüber dem Vorjahr für voll erschlossene Wohnbauflächen leicht gestiegen. Die Nachfrage richtete sich im Besonderen nach bauträgerfreien Grundstücken in guter und sehr guter stadtnaher Lage. Grundstücke in den Außenbereichen wurden und werden lediglich in einzelnen Fällen (Baulücken) nachgefragt. In dem Teilbereich landwirtschaftliche Nutzflächen war zum Vorjahr eine gestiegene Nachfrage zu verzeichnen, dabei sind auch die erzielten Preise in diesem Teilbereich wiederum gestiegen. In dem Teilbereich Gewerbe war bei unveränderten Preisen eine gesunkene Nachfrage zu verzeichnen.
Entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Minden die Bodenrichtwerte für baureife und für landwirtschaftliche Nutzflächen im Gebiet der Stadt Minden zum Stichtag 1. Januar 2016 aufgrund der von den Notaren vorgelegten Kaufverträgen zonal ermittelt. Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für ein Gebiet mit wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Er ist bezogen auf den gegenwärtigen Ausbauzustand der vorhandenen Erschließungsanlagen.
Im Stadtgebiet von Minden sind zonale Richtwertgebiete für Baulandflächen ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um Gebiete für Wohnbau-, Mischbau- und Gewerbebauflächen. Die Bodenrichtwerte für baureife Wohnbauflächen in entsprechender Richtwertgrundstücksgröße inklusive Erschließung (Kanal und Straße) liegen zwischen 60 Euro/m² und 220 Euro/m², je nach Lage im Stadtgebiet. Im Kernbereich der Innenstadt ergeben sich wesentlich höhere Bodenrichtwerte beginnend mit 150 Euro/m² am Stadtkernrand bis 550 Euro/m² voll erschlossen im Bereich Bäckerstraße und Scharn. Bei den Gebieten für Gewerbebauflächen liegen die Werte je nach Lage zwischen 25 Euro/m² und 40 Euro/m² inklusive Erschließungskosten.
Die Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Acker- und Grünlandflächen werden gemarkungsweise ausgewiesen. Die Werte für Acker liegen zwischen 2,90 Euro/m² und 3,10 Euro/m² mit entsprechender Angabe der durchschnittlichen Bodengüte (Ackerzahl). Der Bodenrichtwert für landwirtschaftliche Grünlandflächen liegt bei 2,10 Euro/m² mit durchschnittlicher Bodengüte (Grünlandzahl). Der Bodenrichtwert für Waldflächen (inklusive Aufwuchs) beträgt 1,1 Euro/m².
Die auf den Bewertungsstichtag 1. Januar 2016 bezogenen Richtwerte sind in einer Bodenrichtwertkarte zonal dargestellt. Die Offenlegung erfolgt in der Zeit vom 14. März 2016 – 13. April 2016 in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Rathaus Minden, Kleiner Domhof 17, Zimmer 3.43 (3. Obergeschoss), Geschäftszeiten: Montag – Freitag: 8 Uhr- 12.30 Uhr. Die amtlichen Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktberichte in NRW sind auch online abrufbar. Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Zusammenarbeit mit dem Geodatenzentrum des Landesvermessungsamtes Nordrhein-Westfalen stellen flächendeckend die Bodenrichtwerte sowie weitere grundstücksbezogene Daten und Grundstücksmarktberichte kostenlos zur Verfügung (http:\\www.boris.nrw.de).