Klimaschutzministerium erfüllt Herzenswunsch der Autokonzerne

Autoverkehr CO2
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– Geplante Novelle der Pkw-EnVKV sieht massive Verschlechterung der Verbraucheraufklärung über klimaschädliche Pkw-Neuwagen vor. Danach müssten die Umweltinformationen nicht mehr zeitgleich mit Angaben zu Motorstärke oder Beschleunigungswerten erscheinen, Käufer würde kein schlechtes Umweltgewissen mehr bereitet.- Offensichtlich existierten bereits mehrere Verordnungsentwürfe, die das Ministerium ausschließlich mit der Automobilwirtschaft abgestimmt hat. Der von der DUH dazu bereits im Februar 2023 gestellte Antrag auf Auskunft über Kontakte mit der Automobilwirtschaft wurde abgelehnt. Die DUH wird nun auf dem Klageweg die verweigerten Informationen über die stattgefundenen Treffen und den kompletten Schriftwechsel erstreiten.

– Wie bisher sollen Autos mit Verbrennungsmotor selbst bei hohen CO2-Emissionen im grün-gelb markierten Bereich eingestuft werden. Besonders fatal: Ausgerechnet bei den Elektroautos sollen auch extrem stromintensive Elektro-Stadtpanzer in der besten Effizienzklasse erscheinen. Damit erschwert der Entwurf der neuen Pkw-Verbrauchskennzeichnung Auswahl sparsamer Fahrzeuge.

– DUH fordert Klimaschutzminister Robert Habeck auf, den geplanten Kotau vor der Automobilindustrie zu stoppen und eine am Klimaschutz orientierte Neufassung vorzulegen, die die seit 20 Jahren in der EU geltenden Mindeststandards für Umweltinformationen in der Onlinewerbung enthält.

Berlin. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den vorliegenden Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) für die seit fünf Jahren überfällige Anpassung der Pkw-Verbrauchskennzeichnung scharf. Laut Entwurf sollen Elektroautos völlig unabhängig von ihrem Stromverbrauch in die höchste Effizienzklasse eingeordnet werden. Bei Online-Werbung sollen Hersteller und Händler die Umweltangaben künftig nicht mehr direkt präsentieren müssen, sondern dürfen sie auf nachgelagerten Seiten verstecken. Die DUH fordert von Klimaschutzminister Robert Habeck, den Entwurf nachzubessern, um Verbraucherinnen und Verbraucher beim Pkw-Kauf zu schützen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Dieser Verordnungsentwurf konterkariert Sinn und Zweck der Pkw-Verbrauchskennzeichnung. Nicht nur dass er fünf Jahre zu spät vorgelegt wird: Er erfüllt auch den seit zwanzig Jahren bestehenden Herzenswunsch der Automobilwirtschaft, bei der Werbung für Power, Beschleunigung und Höchstgeschwindkeit des Neuwagens nicht unmittelbar auf die damit verbundenen CO2-Emissionen und den Spritverbrauch hinweisen zu müssen. Es ist ein Treppenwitz der Geschichte: Ausgerechnet der GRÜNE Klimaschutzminister schleift den Verbraucherschutz bei der Werbung von Klimakiller-Neuwagen. Das, was selbst die FDP-Wirtschaftsminister Rösler und Brüderle bei der letzten Novelle der Verordnung nicht gewagt haben – Habeck will Autokonzerne davon befreien, bei Online-Werbung die Umwelt-Pflichtangaben zeitgleich mit den Angaben zur Motorisierung machen zu müssen. Das stärkt den aktuellen Trend zu immer größeren und schwereren Verbrenner- wie Elektro-SUV. Dazu passt, dass Vertreter der Automobilwirtschaft bei der Behördenanhörung zur Novelle der Pkw-EnVKV selbstbewusst kundtun, diese Verschlechterung der Verbraucherinformation bewusst hineinverhandelt zu haben.“

Auch für Verbrenner ist aus Sicht der DUH eine viel zu positive Einstufung geplant: Nach dem Entwurf werden Pkw mit Verbrennungsmotor bis zu einem Ausstoß von 95 g CO2/km in der bestmöglichen Klasse „B“ eingestuft. Dieser Wert entspricht dem seit 2020 geltenden Durchschnitt für Neufahrzeuge und behindert damit jegliche Anreize für effizientere Modelle. Auch die folgenden Klassen C bis G zeigen eine viel zu industriefreundliche Breite und erlauben die Bewerbung von Spritschluckern als Fahrzeuge im grünen und gelben Bereich.

Hintergrund:

Schon seit dem 1. September 2018 werden Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen aller neu zugelassenen Pkw EU-weit nach dem Prüfverfahren WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) gemessen. Dieses weist in der Regel deutlich höhere Kraftstoffverbräuche und CO2-Emissionen aus als das bisherige Verfahren NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus), da es den Verbrauch im realen Verkehr besser abbildet. Damit Hersteller und Händler die WLTP-Werte in der Werbung und am Verkaufsort kommunizieren, muss die Pkw-EnVKV an die EU-Gesetzgebung angepasst werden. Dies hatte die Bundesregierung mit dem federführenden Bundeswirtschaftsministerium seit Jahren verzögert. Am 11. Juli 2023 veröffentlichte das BMWK den überfälligen Referentenentwurf zur Novellierung der Pkw-EnVKV.

Quelle: DUH