Heckendrama Petershagen – Die Fortsetzung

Petershagen. Es deutete sich bereits Anfang des Jahres an.
Während andere Bürger spätestens nach der Aufforderung durch die Stadt Petershagen ihre Hecken, Sträucher und Bäume zurück schnitten, hielt ein Landwirt und Ratsmitglied aus Petershagen, Wilhelm L. , das für nicht nötig.

Ganz unschuldig war die Stadt Petershagen nun auch nicht, denn sie hatte das jahrelang so hingenommen und entsprechend waren die Hecken und Sträucher dieses Landwirtes dermaßen verwildert, dass sie extrem in den Straßenraum hinein wucherten. Erst mit dem neuen Bürgermeister Breves änderte sich diese Passivhaltung der Verwaltung, und der Landwirt wurde mit echten Konsequenzen konfrontiert. Die Stadt schnitt mit eigenem Personal die Hecken zurück und stellte ihm das dann in Rechnung. Huculvi – Artikel vom 08.4.2021 (https://www.huculvi.de/petershaeger-heckenmarathon ) Dabei waren die Kosten wohl so niedrig, dass der Landwirt Wilhelm L. darauf spekulierte, dass beim Herbstschnitt wiederum die Stadt seine Verpflichtung übernimmt und den Rückschnitt durchführt.

Die Sorgen des Ortsbürgermeisters Schade

Dem Ortsbürgermeister Klaus – Dieter Schade ist der Zustand schon länger ein Dorn im Auge, denn er wird deswegen recht häufig angerufen, wie er am 22.09.21 in einem Gespräch äußerte. Über 30 Bürger hätten sich schon bei ihm gemeldet und diesen Zustand bemängelt.
Er hält es für nicht vertretbar, andere Bürger abzumahnen wegen ihrer Hecken und Sträucher und hier hier nichts zu unternehmen.
Da müsste man sich nicht wundern, wenn viele Petershäger hier von Sonderrechten für einzelne Bürger ausgingen. Gerade von einem Ratsmitglied und ehemaligem Ortsbürgermeister wird erwartet, dass er als gutes Beispiel voran geht.
Er findet es auch richtig, dass die Verwaltungskosten, die durch das Verhalten dieses Landwirtes entstünden, diesem in Rechnung gestellt würden.
Ebenso sollte das Aufbauen und Abbauen der Schilder vom Verursacher bezahlt werden.

Privatunternehmen beauftragt

Die Stadt hatte auch erkannt, dass sie mit dem Einsatz des eigenen Bauhofes so nicht weiter kommt, zumal dafür andere Maßnahmen warten müssten.
Folglich teilte die Stadt Petershagen dem Landwirt Wilhelm L. mit, dass nun ein Privatunternehmen mit dem Schnitt beauftragt würde, wenn er nicht tätig wird. Auch das führte nicht zum Erfolg, so dass das einzige Richtige nun folgte, der konkrete Auftrag an das Privatunternehmen Schildmeier.
Am Donnerstag, 16.09.2021 stellte die Stadt Petershagen entsprechende Halteverbotsschilder für Fahrzeuge auf, damit die Hecke geschnitten werden kann.


Vorgesehen war, dass die Firma Schildmeier am Montag, 20.09.2021 mit den Arbeiten beginnen sollte.

Wenn der Geldbeutel drückt

Am Samstag, dem 18.09.2021, dann das Wunder. Der Landwirt Wilhelm L. hatte den Ernst der Lage erkannt, und dass da doch einige Kosten mit dem Einsatz des Privatunternehmens auf ihn zukommen. Plötzlich sah man ihn mit einer Hilfskraft tätig werden.


Die Hecke wurde geschnitten. Nicht schön, aber zumindest so, dass der Gehweg wieder zu benutzen war.

Jedoch reichte der plötzliche Arbeitseinsatz des Wilhelm L. nicht vollständig aus.
Die Büsche am Weg zum Wasserweg in die Wesermarsch hatte er nicht mehr geschafft und diese wurden dann von dem Privatunternehmen geschnitten.Die Rechnung wird folgen.

Die Stadt baute die Schilder wieder ab und das grobe Ziel war erst einmal erreicht.

Offen ist weiterhin die Frage, warum die Hecken nicht in der Höhe begrenzt wurden.
Das Nachbarschaftsrecht ist da eigentlich ziemlich eindeutig. Die Höhe von 2,00 Meter wäre auf jeden Fall einzuhalten.
Die Stadt ist nun gehalten, frühzeitig etwas zu unternehmen, da ansonsten die Verjährung greift.

Nachbarrecht (Broschüre der Justiz des Landes NRW)

Hecken von über 2 Meter Höhe müssen einen Grenzabstand von mindestens 1 Meter und Hecken bis zu 2 Meter Höhe einen Abstand von 0,50 Meter einhalten. Der Abstand wird hier nicht von der Mitte des Stammes, sondern von der dem Nachbarn zugekehrten Seitenfläche der Hecke ausgemessen. Die spätere Seitenausdehnung der Anpflanzung ist daher beim Setzen zu berücksichtigen. Eine bestimmte Höhenbegrenzung schreibt das NachbG NRW nicht vor. Im Streitfall entscheiden die Gerichte unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, ob die über 2 Meter Höhe hinausgehende Anpflanzung noch den Charakter einer Hecke erfüllt.
Zu beachten ist aber, dass die Abstandsregeln nicht gelten, wenn die Hecke als Einfriedung auf die Grundstücksgrenze gesetzt worden ist. Sie gelten ferner nicht für Anpflanzungen, die hinter einer geschlossenen Einfriedung vorgenommen werden und diese nicht überragen; als geschlossen gilt eine Einfriedung, deren Bauteile breiter sind als die Zwischenräume. Die verringerten Grenzabstände für Hecken werden Eigentümer im Übrigen nur dann in Anspruch nehmen können, wenn sie die Anpflanzung auch als Hecke halten. In Reihe stehende Bäume und Sträucher, die nicht beschnitten werden, können nicht als Hecken angesehen werden. Mit ihnen ist der für Bäume bzw. Sträucher vorgesehene Abstand einzuhalten.

Gerade in einem solchen Fall zeigt sich, wohin Untätigkeit der Verwaltung führt. Wäre diese frühzeitig aktiv geworden, wäre dieses aktuelle Drama vielleicht gar nicht erst entstanden.
Nun gilt es, eine klare Linie zu ziehen und auch diese in Zukunft einzuhalten.
Das gilt auch für die städtischen Grundstücke, denen ebenfalls eine regelmäßige Pflege gut täte.