Detmold/Rahden/Wagenfeld. Regierungspräsidentin Anna Katharina Bölling übergibt Förderbescheid für Flurbereinigungsverfahren. Verfahren dieser Art kommen selten vor: Auf der niedersächsischen Seite wurde im Jahr 2018 für ein 1.900 Hektar großes Gebiet ein Flurbereinigungsverfahren angeordnet, das in der Regel nicht über die Landesgrenze hinausgeht. Landwirte aus Nordrhein-Westfalen erkannten die Vorteile auch für ihre Region und der Vorgang wird daraufhin ausgeweitet. Die Bezirksregierung Detmold fördert das Vorhaben auf nordrhein-westfälischer Seite mit rund 792.000 Euro.
„Engagement und Einsatz für die eigene Region lohnen sich immer wieder – das zeigt uns dieses Beispiel einiger Landwirte,“ erklärt Regierungspräsidentin Anna Katharina Bölling. Sie richtet ihren Dank auch an die Teilnehmergemeinschaft Ströhen-Süd sowie an die Städte Rahden und Wagenfeld: „Die gute Zusammenarbeit aller Akteure vor Ort machen dieses Verfahren erst möglich. Die Bezirksregierung unterstützt das Projekt daher sehr gern.“
Es gibt gleich mehrere Gründe für das Flurbereinigungsverfahren auf nordrhein-westfälischer Seite: Zum einen wird die Mühlenbrücke neu gebaut. Bisher trägt sie eine Last von 12 Tonnen. Die Landwirtschaft benötigt jedoch eine Brücke, die Belastung bis zu 40 Tonnen aushält. So können Landwirte in Zukunft weite Umwege vermeiden und Transporte zur Biogasanlage werden beispielsweise um den Ort Preußisch-Ströhen herumgeleitet anstatt durch ihn hindurch. Zum anderen wird die Grenze bei Rahden zwischen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen in Teilen neu gesteckt. Derzeit verläuft sie noch im Zickzack. Darüber hinaus wird der Weg „Zur Landesgrenze“ saniert.
Die Finanzierung des Flurbereinigungsverfahren liegt grundsätzlich bei allen betroffenen Grundeigentümern. Die Teilnehmergemeinschaft Ströhen-Süd erhält vom Land Nordrhein-Westfalen durch die Bezirksregierung Detmold eine Förderung in Höhe von 792.000 Euro. Das entspricht 75 Prozent der Gesamtkosten, die bei etwas mehr als einer Million Euro liegen. Die Stadt Rahden wird den Eigenanteil der Eigentümer für die Brücke tragen. Die Umsetzung auf nordrhein-westfälischer und niedersächsischer Seite liegt beim Verband der Teilnehmergemeinschaften Sulingen. Diese erhält in Niedersachsen ebenfalls eine Landesförderung von 75 Prozent.