Gesetzentwurf zu Gentecknik-Anbauverbot

Berlin. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat den ressortabgestimmten Gesetzentwurf, den das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu Gentechnik-Anbauverboten in Deutschland vorgelegt hat, scharf kritisiert und fordert dessen grundlegende Neufassung. Die geplante Umsetzung in deutsches Recht verkehre die zugrundeliegende EU-Richtlinie in ihr Gegenteil, sagte die BUND-Gentechnikexpertin Heike Moldenhauer.

 

Die EU-Richtlinie solle den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten einräumen, Verbote für den Anbau von Gentechnikpflanzen auf ihrem Territorium auszusprechen. Der Gesetzentwurf des BMEL stelle dafür jedoch so hohe Hürden auf, dass flächendeckende Gentech-Anbauverbote in Deutschland faktisch verhindert würden, kritisierte die BUND-Expertin.

 

„Minister Christian Schmidt bleibt mit diesem Gesetzentwurf seiner gentechnikfreundlichen Linie treu. Die Bundesregierung will keine bundesweiten Gentech-Anbauverbote und räumt auch den Bundesländern nur bescheidene Spielräume für Anbauverbote ein. Damit wäre bestenfalls der von vielen befürchtete Flickenteppich möglich, bei dem einzelne Bundesländer Verbote erlassen könnten. Einer schleichenden gentechnischen Kontamination von Landwirtschaft und Lebensmitteln wären Tür und Tor geöffnet“, so Moldenhauer.

 

Nach dem Gesetzentwurf müsse sich nicht nur die Mehrheit der Bundesländer für ein bundesweites Verbot aussprechen, sondern zusätzlich müssten auch sechs Bundesministerien einvernehmlich entscheiden. Schere davon auch nur eines aus, wäre ein Verbot für das gesamte Territorium der Bundesrepublik unmöglich. „Die Bundesregierung setzt hierbei offenbar auf die Veto-Macht des Bundesforschungsministeriums. Das Bundesforschungsministerium ist als Gentechnik-Befürworter bekannt, es wird zu bundesweiten Anbauverboten immer Nein sagen. Ein Einvernehmen aller sechs Ministerien ist völlig illusorisch“, sagte die BUND-Gentechnikexpertin.

 

Komme kein bundesweites Verbot zustande, erlaube der Gesetzentwurf den Bundesländern, Anbauverbote auszusprechen. „Die Bundesländer wären in zweifacher Hinsicht bestraft. Einzelne Bundesländer könnten von Gentechnik-Pflanzen quasi umzingelt werden und wären zusätzlich noch möglichen Konzernklagen ausgesetzt. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf müssten die Bundesländer Verbote ausführlich begründen. Findige Konzernanwälte werden alles daransetzen, diese Begründungen auseinanderzupflücken“, so Moldenhauer.

 

Der BUND forderte die Bundesregierung auf, eine Neufassung vorzulegen, die bundesweite Gentech-Anbauverbote garantiere.

 

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