Bauordnung empfiehlt vorzeitige Antragstellung

Minden. Der zweite Weltkrieg hat viele Spuren hinterlassen – auch in Minden. Als Folge von Bombardierungen, Auseinandersetzungen und damaligen Stellungen gibt es noch zahlreiche Reste, die in der Erde schlummern und gefährlich werden können, wenn Bagger auf sie stoßen. „Bei rund der Hälfte aller Bauanträge, die an den Bereich Bauen und Wohnen der Stadtverwaltung gestellt werden, muss der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg beteiligt werden“, berichtet Bereichsleiterin Saniye Danabas-Höpker. Eine Baugenehmigung kann in solchen Fällen erst erteilt werden, wenn die erforderliche Luftbildauswertung negativ ausgefallen ist oder wenn entsprechende Untersuchungen auf dem Grundstück gelaufen sind.

 

Eine jetzt vom Geoservice der Stadtverwaltung erstellte Karte macht deutlich, dass große Teile der Kernstadt und auch zahlreiche Gebiete in Außenbereichen Verdachtsflächen sind. Nur in wenigen Fällen dürften noch größere Bomben und Blindgänger vorhanden sein, so Danabas-Höpker, aber der Verdacht beziehe sich auch auf Stellungen, Schützengräben, Artillerietätigkeit und auf frühere Kasernengelände, wo gefährliche Stoffe und Kampfmittel gelagert wurden.

 

Da momentan – aufgrund niedriger Kreditzinsen – insgesamt viel gebaut wird, liegen viele Anträge bei der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg vor. In 2015 waren es 100 Prozent mehr als 2014; in den ersten drei Quartalen ist diese Quote nochmals um 41 gestiegen. Und wenn dann noch wenig Personal vorhanden ist und laut Landesregierung offene Stellen in diesem Bereich nicht besetzt werden konnten, werden die Bearbeitungszeiten länger. „Momentan müssen wir im Durchschnitt rund 20 Wochen auf eine Luftbildauswertung warten“, so Danabas-Höpker. Dieses führe zu großen Problemen bei der Bauordnung, da auch die Zusammenarbeit bei der Detektion der verdächtigen Grundstücke derzeit nicht reibungslos funktioniere.

 

Um weitere lange Bearbeitungszeiten in der Kampfmittelfrage zu vermeiden, bietet die Bauordnung zukünftigen Bauherrinnen und Bauherren sowie Architekten an, bereits in der Entwurfsphase der Planung einen formlosen Antrag zur Überprüfung des Grundstücks auf Kampfmittelbelastung einzureichen. Für den Antrag wird eine aktuelle Grundkarte im Maßstab 1:5000 und ein aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab 1:500 benötigt. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst wird dann angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten, erläutert Danabas-Höpker. Die Bearbeitungsgebühr für den vorzeitigen Antrag auf Überprüfung beträgt 50 Euro. Die Antragsteller*innen können sich zu den Öffnungszeiten des Baubürgerbüros beraten lassen oder sich über die auf der Internetseite der Stadt Minden hinterlegte Übersichtskarte informieren, ob ihr Grundstück betroffen ist, so die Bereichsleiterin.

 

Ist eine Fläche verdächtig, wertet der Kampfmittelräumdienst im Vorfeld eines Baugenehmigungsverfahrens die vorhandenen, alliierten Kriegsluftbilder des Grundstücks aus. Ergeben sich aus der Luftbildauswertung entsprechende Hinweise, werden weitere Maßnahmen vor Ort – zum Beispiel Detektionsmaßnahmen, Erkundungsbohrungen oder Tiefengründungen – veranlasst. Verdichten sich dann Hinweise auf Kampfmittel, öffnen Experten die verdächtigen Stellen und entschärfen dann auch gefundene Kampfmittel oder machen diese unschädlich. „Dadurch werde gewährleistet, dass Bautätigkeiten gesichert laufen können und dort keine explosiven Gefahren zu erwarten sind“, erläutert Saniye Danabas-Höpker.

 

Sowohl die Detektion als auch die eigentliche Beseitigung führen Fachleute der Bezirksregierung aus. Diese müssen gelegentlich auch wieder unverrichteter Dinge abziehen, wenn beispielsweise die betroffenen Bereiche nicht zugänglich oder versiegelt sind, weiß die Bereichsleiterin. Der Bauherr ist dazu verpflichtet das Grundstück für die Untersuchung und gegebenenfalls auch für die Bergung und Entschärfung von Kampfmitteln vorzubereiten. Das heißt, dass Bäume und Büsche im betroffenen Bereich beseitigt, gepflasterte und asphaltierte Flächen entfernt sowie metallische Gegenstände geräumt sein müssen. Auch muss eine Information über vorhandene Leitungen gegeben werden. Detektion und weitere Maßnahmen sind für den Bauherren in der Regel kostenlos, sofern der Dienst nicht ein zweites oder drittes Mal anrücken muss oder besondere Sicherheitsüberprüfungen zum Beispiel Spezialtiefbaumaßnahmen erforderlich werden.

 

Über die langen Bearbeitungszeiten bei der Auswertung von Luftbildern und der Beseitigung von Kampfmitteln hat Bereichsleiterin Saniye Danabas-Höpker am Mittwoch, 23. November, die Mitglieder des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Verkehr informiert. Auch die Landesregierung hat aktuell auf eine kleine Anfrage von zwei Landtagsabgeordneten geantwortet und eingeräumt, dass insbesondere im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Arnsberg mit erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen, die in den Bereich des Kampfmittelräumdieses fallen, gerechnet werden muss. Das Land will mit der Schaffung von zwei Mehrstellen in Arnsberg auf die Lage reagieren und eventuell auch befristet Teilleistungen (Auswertungen) an Dritte vergeben.

 

» Verdachtsflächen im Stadtgebiet Minden

 

Bildquelle: Pressestelle Stadt Minden