Minden. Das sonnige Wetter mit Temperaturen um 20 Grad lockte am vergangenen Wochenende viele Mindener*innen nach draußen. An „beliebten Plätzen“ im Glacis, am Kanal und an der Weser versammelten sich zum Teil viele Menschen. Ein besonderer Anziehungspunkt war der Skatepark an der Weserpromenade und das angrenzende Areal.
Da das Wetter auch in den kommenden Tagen frühlingshaft bleiben soll, nimmt die Stadtverwaltung Minden dieses zum Anlass darauf hinzuweisen, dass der Skatepark bereits seit dem Frühjahr 2020 nicht mehr genutzt werden darf. Das hatte der Verein „Skatepark für Minden“, der Betreiber der Anlage ist, auch publiziert, Schilder aufgehängt und das Gelände mehrfach mit Sperrband abgeflattert. „Bereits nach kurzer Zeit waren Schilder und Sperrband aber wieder verschwunden“, haben Mitarbeiter*innen des Sportbüros und auch der Verein beobachtet.
Nach Rücksprache des Sportbüros mit dem Vorstand des Vereins soll die Anlage bis auf Weiteres nicht genutzt werden dürfen. Der Verein habe sich bereits zu Beginn der Corona-Krise entschlossen, die Anlage komplett zu sperren, um nicht ständig auf Änderungen in der Coronaschutzverordnung reagieren zu müssen, so der Bereich Kultur und Sport.
Die letzten Tage haben es gezeigt: Wiederholt aufgehängte Schilder des Vereins konnten nicht verhindern, dass sich viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene nicht an die Sperrung der Anlage gehalten haben. „Daher haben der Verein und die Stadt Minden keine andere Wahl, als die Anlage nun mit Hilfe der Städtischen Betriebe einzuzäunen“, kündigt der aktuelle Leiter des städtischen Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (SAE), Erster Beigeordneter Peter Kienzle, an. Die Sperrgitter sollen in den nächsten Tagen aufgestellt werden. Bis dahin bitten der Verein und die Stadt dringend darum, die Sperrung des Platzes zu respektieren.
„Wir wissen, dass der Skatepark und das Areal drum herum ein beliebter Treffpunkt ist. Viele haben sich dort in den vergangenen Tagen aber auch ohne Abstand aufgehalten und vor allem Jugendliche die Anlage ohne Masken genutzt“, weiß Bürgermeister Michael Jäcke. Da Absperrbäder regelmäßig entfernt wurden und es nicht möglich ist, das Areal ständig zu überwachen, müsse die Stadt nun in Abstimmung mit dem Verein handeln. „Ich hoffe sehr, dass der Skatepark mit weiterer Entspannung in der Corona-Lage in absehbarer Zeit wieder zur Verfügung steht“, so Jäcke weiter.
Der Bürgermeister richtet in diesem Zusammenhang noch einmal einen Appell an die Einwohner*innen Mindens: „Es ist richtig und wichtig, dass wir an die frische Luft gehen, uns bewegen und das schöne Wetter genießen“, sagt Michael Jäcke. Das trage zur Verbesserung der angespannten Stimmung bei. Aber es müsse dabei – auch wenn es schwer fällt – weiter an die geltenden Corona-Regeln gedacht werden. „Die Mutationen des Virus‘ sind auch in Minden angekommen. Wir haben aktuell mehr als 150 aktive Fälle in Minden und eine Inzidenz von knapp 100 in der Stadt. Das ist viel“, warnt Jäcke vor leichtfertigem Umgang mit geltenden Abständen und der Maskenpflicht.
„Es liegt an uns allen aktiv mitzuwirken, dass der Virus sich mit seinen sehr ansteckenden Mutationen nicht weiter ausbreitet. Wir alle sollten Verantwortung übernehmen und können unseren Beitrag dazu leisten, wenn wir Kontakte auf das Notwendigste beschränken“, betont Bürgermeister Jäcke. Bislang habe das in Minden gut funktioniert. Aktuell dürfen sich in der Öffentlichkeit immer noch nur Personen aus einem Haushalt – mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen.
Für den Freizeitsport gilt nach der jetzt geltenden geänderten Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen, dass der Sport draußen allein, zu zweit – aus zwei Haushalten – oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand wieder erlaubt ist. Das schließt auch die Ausbildung im Einzelunterricht ein. Zu anderen Sporttreibenden muss auf Sportanlagen ein Mindestabstand von fünf Metern eingehalten werden, sonst gilt – zum Beispiel beim Joggen oder Radfahren – der bekannte Abstand von 1,50 Meter.
Außen-Sportanlagen können wieder für die beschriebene, eingeschränkte Nutzung geöffnet werden. Die Verantwortlichen – also Vereine oder Kommunen – haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Umkleiden und Duschen ist weiter nicht erlaubt.