Mehr als IBAN und BIC

Minden. Die Frist steht: Spätestens bis zum 1. Februar 2014 müssen in den EU-Staaten zuzüglich Schweiz, Monaco, Liechtenstein, Norwegen und Island die Vorgaben zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums – Single Euro Payments Area (SEPA) – umgesetzt sein. Mit SEPA werden insbesondere die nationalen deutschen Bankverbindungsdaten (BLZ und Kontonummer) durch ein einheitliches europäisches System verpflichtend ersetzt (IBAN und BIC). Darüber hinaus wird auch die bisherige deutsche Lastschrift durch ein europäisches Äquivalent ersetzt, das sogenannte SEPA-Lastschriftmandat.

 

Auch jeder Bürger ist davon betroffen, muss aber selbst nicht tätig werden, die Umwandlung der Kontodaten erfolgt automatisch. Aktuelle Kontoauszüge und Bankkarten jedes einzelnen Bankkunden enthalten jetzt schon die neuen IBAN und BIC.

 

Die Stadt Minden wird im Rahmen ihrer Umstellungsarbeiten auf SEPA in der kommenden Woche alle Bürgerinnen und Bürger, die bisher ihre Zahlungen gegenüber der Finanzbuchhaltung der Stadt Minden per Lastschriftverfahren abgewickelt haben (z.B. Grundbesitzabgaben, Hundesteuer, Kindergartenbeiträge), anschreiben und über die künftige Verfahrensweise informieren. Das gilt auch für Kunden der Volkshochschule Minden-Bad Oeynhausen, da Buchhaltung und Zahlungsverkehr der VHS von der Stadt Minden wahrgenommen werden.

 

Die bisherigen Einzugsermächtigungen werden in diesen Schreiben in die neue vorgeschriebene Form des SEPA-Lastschriftmandats umgedeutet. D.h. wer bisher seine Abgaben von der Finanzbuchhaltung hat abbuchen lassen, muss nichts weiter unternehmen. Die Einzugsermächtigung gilt zukünftig als SEPA-Lastschriftmandat.

 

Alle Empfänger werden gebeten, die im Schreiben aufgeführten Kontodaten zu überprüfen. Nur wenn diese nicht mit denen von der Bank genannten übereinstimmen oder wenn andere Ungereimtheiten auffallen, muss sich der Bürger bei seiner Verwaltung melden.

 

Wenn die Geschäftsverbindung zur Stadt Minden (Haus verkauft, Kind nicht mehr im Kindergarten usw.) inzwischen erloschen sein sollte, kann die Ankündigung ebenso als gegenstandslos angesehen werden.

 

Aus Gründen des Verbraucherschutzes ist weiter vorgeschrieben, dass Abbuchungen den Bürgerinnen und Bürgern vorher angekündigt werden müssen. Daher führt das Schreiben auch alle bis jetzt vorliegenden noch offenen Forderungen auf, die bis Ende 2013 fällig werden.

 

Fragen zu SEPA und dem Anschreiben beantwortet die Finanzbuchhaltung der Stadt Minden.

 

Bildquellennachweis: Thorben Wengert  / pixelio.de