Noch nicht einmal jeder fünfte Deutsche hat sein Testament verfasst. Allzu gerne schiebt man das unangenehme Thema Tod auf die lange Bank. Doch was, wenn es soweit ist und der letzte Wille noch immer nicht steht? Dann bestimmt das Gesetz die Erbfolge, und die entspricht nicht immer den Wünschen und Vorstellungen des Verstorbenen. Damit es dazu nicht kommt, sollte man sich früh genug mit dem eigenen Nachlass befassen. Das neue „Handbuch Testament“ der Verbraucherzentrale beantwortet hierzu alle wichtigen Fragen.
Sollte ich mit meinem Ehepartner ein gemeinschaftliches Testament errichten? Möchte ich mich darauf beschränken, Personen als Erben einzusetzen? Oder will ich auch andere Verfügungen wie Vermächtnisse, Auflagen, Enterbungen oder Teilungsanordnungen treffen? Der Ratgeber bietet Erläuterungen und praktische Tipps, ergänzt um Vorlagen, Formulierungsbeispiele, Checklisten und Mustertestamente. Diese können herausgetrennt und abgeheftet werden, stehen aber auch online zur Verfügung. Eins sollten die Leserinnen und Leser jedoch stets im Hinterkopf behalten: Es gibt kein Testament „von der Stange“. Die Entscheidung, wer was bekommen soll, muss letztlich jeder selbst treffen. Den letzten Willen richtig zu gestalten, ist hingegen nicht schwer, wenn man die grundlegenden Regeln des Buchs beachtet.
Der neue Ratgeber „Handbuch Testament“ hat 220 Seiten und kostet 16,90 Euro. Er ist in der Beratungsstelle Minden der Verbraucherzentrale NRW, Portastr. 9 erhältlich.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555.
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