Jüngster Europaratsbericht stärkt Forderung nach Abschaffung von ‚Racial Profiling‘

Berlin (ots). Anlässlich des von der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) veröffentlichten 5. Berichts zu Deutschland erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

„Der Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz kritisiert die weitreichenden polizeirechtlichen Ermächtigungsnormen für ‚anlassunabhängige‘ Personenkontrollen in Bund und Ländern, die dazu führen, dass die Polizei Menschen selektiv nach äußeren Merkmalen wie Hautfarbe auswählt (‚Racial Profiling‘). Wir begrüßen die Empfehlung der Kommission, polizeiliche Maßnahmen wie Kontrollen und Durchsuchungen von Menschen immer an einen konkreten Verdacht zu knüpfen.

 

Mit Blick auf die Mordserie der Terrorgruppe NSU empfiehlt die Kommission Deutschland, die strafrechtlichen Ermittlungen rassistischer Straftaten durch Polizei- und Sicherheitsbehörden zu verbessern. Erforderlich sei eine Reform des Systems zur Verfolgung und Erfassung von rassistischen wie auch homo- und transfeindlichen Vorfällen mit dem Ziel, dass jeder Fall, dem ein solches Motiv zugrunde liegt, einer eingehenden Untersuchung unterzogen wird. Am vergangenen Donnerstag haben Bundestag und Bundesregierung ihr Versprechen erneuert, grundlegende Konsequenzen aus dem Versagen bei der Aufklärung der rassistischen Taten der NSU zu ziehen. Dabei sollten sie die Empfehlungen der ECRI-Kommission berücksichtigen, die bereits seit langem das fehlende Gesamtkonzept Deutschlands bei der Bekämpfung von Rassismus anmahnt.“

 

Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz / European Commission against Racism and Intolerance (ECRI):

 

Die Einrichtung der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz wurde von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Europarats im Jahre 1993 beschlossen. Die Kommission geht unmittelbar auf den Beschluss der Staats- und Regierungschefs zurück, der durch das Ministerkomitee des Europarats umgesetzt wurde; im Jahre 1994 nahm ECRI seine Arbeit auf. Zentrale Aufgabe der unabhängigen Experten-Kommission ist es, rassistische Diskriminierung , Antisemitismus und Intoleranz in ganz Europa auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), des 12. Zusatzprotokolls zur EMRK und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu bekämpfen. Diese Aufgabe wird von ECRI vor allem durch die Erstellung von Länderberichten, die Veröffentlichung von allgemeinen politischen Empfehlungen und die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft wahrgenommen.

 

ECRI Report on Germany (fifth monitoring cycle) www.coe.int/ecri