
Noch hat man die Wahl beim Energieausweis
Seit dem letzten Jahr ist es beschlossene Sache. Spätestens bis zum 1.Juli 2008 muss der Energieausweis für Gebäude vorliegen.
Seit dem letzten Jahr ist es beschlossene Sache. Spätestens bis zum 1.Juli 2008 muss der Energieausweis für Gebäude vorliegen.
Bekanntlich gibt es seit 2006 für Selbstnutzer von Gebäuden und ETW die steuerliche Möglichkeit von Abzügen der Arbeits- und Fahrtkosten für Dienstleistungen (z.B.: Handwerker), jedoch […]